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Verbandsaufgaben des GUV OWS

Der Verband handelt im Einvernehmen und enger Abstimmung mit seinen Verbandsmitgliedern.

Die Aufgaben des Gewässerunterhaltungsverbandes richten sich den gesetzlichen Bestimmungen des Wasserverbandsgesetzes (WVG), des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts (ThürWG) und des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG).

Vom Gesetzgeber wurden die Aufgaben zur

  • Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung
  • Unterhaltung von Deichen mit den dazugehörenden Anlagen und anderen Hochwasserschutzanlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen
  • Durchführung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

übertragen.

Auf Grundlage der Beschlüsse der Nr. 05a/2019 VV und 05b/2019 VV der Verbandsversammlung vom 04.Dezember.2019 hat der Verband, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Verbandssatzung, folgende weitere Aufgaben

  • Übernahme wasserwirtschaftliche Maßnahmen des Hochwasserschutzes nach § 4 Abs. 3 ThürGewUVG
  • Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern
  • Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz
  • Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben

übernommen.

Zur Erfüllung dieser weiteren Aufgaben ist das Einvernehmen und der Zustimmungsbeschluss der jeweiligen Mitgliedskommune erforderlich.