Verbandsaufgaben des GUV OWS
Der Verband handelt im Einvernehmen und enger Abstimmung mit seinen Verbandsmitgliedern.
Die Aufgaben des Gewässerunterhaltungsverbandes richten sich den gesetzlichen Bestimmungen des Wasserverbandsgesetzes (WVG), des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts (ThürWG) und des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG).
Vom Gesetzgeber wurden die Aufgaben zur
Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung
Unterhaltung von Deichen mit den dazugehörenden Anlagen und anderen Hochwasserschutzanlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen
Durchführung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
übertragen.
Auf Grundlage der Beschlüsse der Nr. 05a/2019 VV und 05b/2019 VV der Verbandsversammlung vom 04.Dezember.2019 hat der Verband, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Verbandssatzung, folgende weitere Aufgaben
Übernahme wasserwirtschaftliche Maßnahmen des Hochwasserschutzes nach § 4 Abs. 3 ThürGewUVG
Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern
Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz
Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben
übernommen.
Zur Erfüllung dieser weiteren Aufgaben ist das Einvernehmen und der Zustimmungsbeschluss der jeweiligen Mitgliedskommune erforderlich.