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Die Verbandsorgane des GUV OWS

Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung als Versammlung der Verbandsmitglieder und der Vorstand.

1. Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsteher und den übrigen Verbandsräten, d.h. den Bürgermeistern der Mitgliedskommunen. Die Verbandsversammlung ist das höchst beschließende Organ des Zweckverbandes.

2. Vorstand

Der Vorstand des Verbandes besteht aus sieben ehrenamtlich tätigen, natürlichen Personen. Diese sieben Vorstandsmitglieder repräsentieren das Verbandsgebiet. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Verbandsversammlung aus deren Mitte für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die Mitglieder des Vorstandes sind

Herr René PfötschBürgermeister Gemeinde Auengrund
Herr Sven GregorBürgermeister Stadt Eisfeld
Herr Christopher OtherBürgermeister Stadt Heldburg
Herr Heiko BartholomäusBürgermeister Stadt Römhild
Herr Heiko SchillingBürgermeister Gemeinde Schleusegrund
Herr André HennebergBürgermeister Stadt Schleusingen
Frau Dagmar DummerGemeinschaftsvorsitzende Verwaltungsgemeinschaft
„Feldstein“ Themar

3. Verbandsvorsteher

Der Verbandsvorsteher und sein Stellvertreter werden durch die Verbandsver-sammlung aus der Mitte des Vorstandes für die Dauer von fünf Jahren gewählt. 

Der Verbandsvorsteher vertritt den Verband nach außen. Verbandsvorsteher ist Herr Rene‘ Pfötsch. Sein Stellvertreter ist Herr Christopher Other.

4. Zuständigkeit der Verbandsorgane

Die Verteilung der Zuständigkeiten und Aufgaben sind in der Verbandssatzung und den gesetzlichen Bestimmungen geregelt.