Die Verbandsorgane des GUV OWS
Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung als Versammlung der Verbandsmitglieder und der Vorstand.
1. Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsteher und den übrigen Verbandsräten, d.h. den Bürgermeistern der Mitgliedskommunen. Die Verbandsversammlung ist das höchst beschließende Organ des Zweckverbandes.
2. Vorstand
Der Vorstand des Verbandes besteht aus sieben ehrenamtlich tätigen, natürlichen Personen. Diese sieben Vorstandsmitglieder repräsentieren das Verbandsgebiet. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Verbandsversammlung aus deren Mitte für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Mitglieder des Vorstandes sind
Herr René Pfötsch | Bürgermeister Gemeinde Auengrund |
Herr Sven Gregor | Bürgermeister Stadt Eisfeld |
Herr Christopher Other | Bürgermeister Stadt Heldburg |
Herr Heiko Bartholomäus | Bürgermeister Stadt Römhild |
Herr Heiko Schilling | Bürgermeister Gemeinde Schleusegrund |
Herr André Henneberg | Bürgermeister Stadt Schleusingen |
Frau Dagmar Dummer | Gemeinschaftsvorsitzende Verwaltungsgemeinschaft „Feldstein“ Themar |
3. Verbandsvorsteher
Der Verbandsvorsteher und sein Stellvertreter werden durch die Verbandsversammlung aus der Mitte des Vorstandes für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der Verbandsvorsteher vertritt den Verband nach außen. Verbandsvorsteher ist Herr Rene‘ Pfötsch. Sein Stellvertreter ist Herr Christopher Other.
4. Zuständigkeit der Verbandsorgane
Die Verteilung der Zuständigkeiten und Aufgaben sind in der Verbandssatzung und den gesetzlichen Bestimmungen geregelt.